Willkommen zu unserer Neuwagengarantie. Wir lieben die Fahrzeuge, die wir herstellen. Und Ihnen geht es bei Ihrem Fahrzeug wahrscheinlich genauso - und Sie möchten es so lange wie möglich fahren. Um Sie dabei zu unterstützen, bietet Nissan für die meisten Modelle eine Neufahrzeuggarantie von 3 Jahren bzw. 100.000 km (je nach dem, was zuerst eintritt). Für Nutzfahrzeuge beträgt die Neufahrzeuggarantie sogar 5 Jahre bzw. 160.000 km*.
Mit einer 3-jährigen Lackgarantie und einer 12-jährigen Garantie gegen Durchrostung von Karosserieblechen – beide bei unbegrenzter Laufleistung – bieten wir Ihnen noch mehr Schutz. Zudem unterliegt jedes Original Nissan Ersatzteil oder Zubehör einer bis zu 3-jährigen Garantie (unbegrenzte Laufleistung) – je nach Produkttyp. Somit ist es noch leichter für Sie, Ihren Nissan so wie am ersten Tag zu erhalten.Für die oben beschriebenen Bedingungen gibt es einige Ausnahmen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem jeweiligen Kundendienst-Scheckheft, das Sie mit Ihrem Fahrzeug erhalten haben.
Mit der Erweiterung der 3-Jahre-/100.000 km-Garantie auf einen längeren Zeitraum oder höhere Laufleistung erhalten Sie noch mehr Planungssicherheit.
Ihre Vorteile :
*5 Jahre Garantie bis 160.000 km für alle Nissan Nutzfahrzeug-Modelle sowie für den Nissan EVALIA. Ausgenommen ist der Nissan e-NV200, für den 5 Jahre/100.000 km gelten, wobei sich die 5 Jahre Garantie aus 3 Jahren/100.000 km Herstellergarantie und kostenfreien 2 Jahren Nissan 5★ Anschlussgarantie des teilnehmenden Nissan Partners zusammensetzen. Der komplette Umfang und Inhalt der Anschlussgarantie kann den Nissan 5★ Anschlussgarantiebedingungen entnommen werden, die der teilnehmende Nissan Partner für Sie bereithält.
*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
**Verbrauch, CO2 Emissionen: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.